Privat versicherte Patienten
In einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit ihr Anliegen zu schildern und mich und meine therapeutische Haltung besser kennenzulernen. Ich gebe Ihnen eine erste Einschätzung und wir können das weitere
Vorgehen und die Rahmenbedingungen besprechen. Wenn eine Therapie sinnvoll erscheint, folgen bis zu vier weitere sogenannte probatorische Sitzungen. Hier haben Sie die Möglichkeit herauszufinden, ob Sie sich bei mir wohlfühlen und sich eine gemeinsame Arbeit an Ihren Problemen vorstellen können. Gleichzeitig dienen die ersten Sitzungen dazu, das Problem exakt zu erfassen und eine genaue Diagnostik durchzuführen. Wir werden die aktuellen Beschwerden klären, Ihre Lebensgeschichte und Ressourcen besprechen und gemeinsam Ziele für die Therapie erarbeiten. Somit können wir klären, ob eine Psychotherapie die geeignete Behandlungsmethode ist und gemeinsam einen Therapieplanung erstellen. Am Ende erhalten Sie eine qualifizierte Einschätzung, ob eine Therapie indiziert ist.
Bei Kindern und Jugendlichen spielt das Bezugssystem eine wichtige Rolle für das Gelingen einer Psychotherapie. Deshalb werden Eltern/Erziehungsberechtigte und ggs. Schule, Kindergarten, Kinderärzte und Betreuer, je nach Alter des Kindes und Bedarf, mit einbezogen.
Normalerweise findet die Therapie einmal pro Woche statt und dauert 50 Minuten, bei bestimmten Therapiemethoden wie Expositionsübungen werden auch längere Stunden geplant. Die Dauer der Therapie richtet sich nach der Komplexität und Schwere der Problematik, die Höchstgrenze der Erstattungsfähigkeit liegt meist bei 80 Stunden.
In der Regel wir die Psychotherapie von den Privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen übernommen. Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Psychotherapie bei Ihrer Krankenversicherung, ob und in welchem Umfang die Behandlungskosten bei einem Psychologischen Psychotherapeuten übernommen werden und welche Formalitäten zu beachten sind. Die ersten fünf Sitzungen werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen ohne vorherige Genehmigung erstattet, für die weitere Therapie muss meist ein Antrag gestellt werden. Hierbei lässt die Krankenkasse einen externen Gutachter prüfen, ob eine Therapie indiziert ist.
Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOP).